Ihre Frage betrifft den
Gebrauch des Tempus im Satzgefüge. Zunächst ist zu überprüfen, welche Tempora in Ihrem Beispiel vorliegen und ob diese den beabsichtigten Sachverhalt ausdrücken können.
Das Verb „stellte“ ist in Ihrem Beispiel ein Vollverb in der 3.Person Singular
Präteritum Indikativ Aktiv. Der Verbalkomplex im Nebensatz besteht aus dem Vollverb „erfüllen“ im Infinitiv Präsens Aktiv und der 3.Person Singular
Präsens Indikativ Aktiv des Modalverbs „sollen“. Es liegen demnach ein Verb im
Präteritum im Hauptsatz und ein Verbalkomplex im
Präsens im Nebensatz vor.
Bei zusammengesetzten Sätzen sind die Tempora der Prädikate voneinander abhängig. Dies bedeutet häufig, dass sie entweder das gleiche Tempus vorweisen oder im Verhältnis von Vor- bzw. Nachzeitigkeit stehen. In Ihrem Fall handelt es sich jedoch um einen
Pronominalsatz, einer Form der
Fragenebensätze (auch Interrogativnebensätze). Man könnte den Satz daher in eine Variante mit direkter Rede überführen:
Beispiel:
Als nächstes stellte sich die Frage: „Welche Aufgabe soll das Simulationsmodell erfüllen?“
Anhand dieser Variante wird bereits deutlich, dass das Präteritum für den zweiten Teilsatz nicht zwingend erforderlich ist. Die Dudengrammatik (Duden Band 4, Paragraph 747) spricht hier von
figurenbezogener Verwendung der Tempora: Das Tempus im untergeordneten Satz soll von der referierten Situation zu verstehen sein.
Den zeitlichen Fixpunkt bestimmt dabei der Sprech- oder Denkakt (in Ihrem Fall:
Als nächstes stellte sich die Frage). Die Verortung des Sprecherzeitpunkts in der Vergangenheit ist also bereits – wie im folgenden Beispiel – durch das Präteritum im Hauptsatz gegeben:
Beispiel:
Max sagte, dass er einen Text schreibt.
Es bleibt demnach die Frage, ob das Präsens als Tempus ohne die Abhängigkeit zum ersten Teilsatz für den Nebensatz geeignet ist: Das Präsens wird, wie es die Dudengrammatik (Paragraph 722) ebenfalls aufführt, auch als Tempus für
Allgemeingültiges verwendet:
Beispiel:
Max sagte, dass Wale Säugetiere sind.
Der Artikel spricht in diesem Fall von einer unbegrenzten Gegenwart. Da davon auszugehen ist, dass das Simulationsmodell die Aufgabe auf unbegrenzte Zeit und nicht nur in der Vergangenheit erfüllen soll, liegt vermutlich auch in Ihrem Fall eine Allgemeingültigkeit vor.