Bedeutungsunterschied; ab dem 1. Juli 2014 / zum 1. Juli 2014
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD
Im Vertrag zum Thema Rente mit 63 steht ab dem 1. Juli 2014 .
Das "ab" bedeutet für mich, die Reglung gilt für Neurentner
Bei der Besserstellung der Erwerbsmiderungsrente heißt es zum 1. Juli 2014.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang das " zum" ?
Gilt die Verbesserung für Bestandsrenten oder nur für Neurenten ab dem 1. Juli.
Vielen Dank / MfG Lydia Kock
ab dem 1. Juli / zum 1. Juli
Da es sich bei einer Frage zur Bedeutung eines Wortes um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Für eine genauere Einschätzung von möglichen Bedeutungsunterschieden fehlt uns der weitere Kontext. Zu den Präpositonen ab und zu können wir prinzipiell anmerken, dass ab eine durative Bedeutung hat und zu eine punktuelle:
Beispiel
(1) Die Regelung gilt ab dem 1. Juli
-> Die Regelung gilt für eine Zeitspanne, die am 1. Juli beginnt (durativ)
(2) Die Regelung tritt zum 1. Juli in Kraft
-> Das Inkrafttreten der Regelung passiert am 1. Juli (punktuell)
Mit (1) wird also der 1. Juli als Anfangsdatum der Regelung fokussiert, mit (2) ist er das Datum des Inkrafttretens der Regelung. Das ist allerdings ein relativ feiner Bedeutungsunterschied, denn prinzipiell geht es ja in beiden Sätzen darum, dass es eine neue Regelung gibt, die vom 1. Juli an gilt.
Wir kennen zwar nicht die genauen von Ihnen angesprochenen Zusammenhänge, würden aber davon abraten, aus dem beschriebenen Unterschied zwischen ab dem und zum Unterschiede in Bezug auf die Zielgruppe (Bestandsrenten vs. Neurenten) abzuleiten.
War diese Antwort hilfreich für Sie? Wie gehen Sie damit um?
Helfen Sie unserem Forschungsteam von der Universität Gießen dabei herauszufinden, wie eine solche Grammatik benutzt wird, welche Erläuterungen interessant sind und wie Sie damit umgehen. Durch die Beantwortung unseres Fragebogens tragen Sie dazu bei, die Qualität unserer Antworten und die Qualität von Grammatiken zu verbessern!
Umfrage öffnen
Bedeutung der Präpositionen "an" und "zu" in temporaler Verwendung
Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
Sprachsystem
In Ihrer Frage thematisieren Sie den Bedeutungsunterschied folgender Formulierungen:
1. Änderung zum 14.09.2019
2. Änderung am 14.09.2019
3. Die Gültigkeit läuft zum 01. Juli aus.
4. Die Gültigkeit läuft am 01. Juli aus.
Es stellt sich demnach die Frage, welche Semantik mit der jeweiligen Präposition verbunden ist. Wie aus der obigen Antwort hervorgeht, handelt es sich bei
zu um eine Präposition mit
durativer Bedeutung. Laut dem Duden-Universalwörterbuch (DUW) kann die Präposition
zu auch temporal verwendet werden:
kennzeichnet den Zeitpunkt einer Handlung, eines Geschehens, die Zeitspanne, in der sich etwas abspielt, ereignet
zu Anfang des Jahres; zu Lebzeiten ihrer Mutter; zu gegebener Zeit.
Folglich kann mit
zu sowohl eine Zeitspanne als auch ein Zeitpunkt ausgedrückt werden:
Änderung zum 14.09.2019: Die Änderung ist ab dem 14.09.2019 gültig, in der Zeit davor gelten die alten Bestimmungen.
Die Gültigkeit läuft zum 01. Juli aus: Bis zum 30. Juni besteht noch Gültigkeit/ Der 30. Juni markiert den Endpunkt der Zeitspanne.
Laut DUW wird durch
an ein Tag oder eine Tageszeit ausgedrückt. Daher wird im Fall von
an eine
punktuelle Bedeutung ausgedrückt:
Änderungen am 14.09.2019: Der Zeitpunkt für die Änderungen ist auf ein bestimmtes Datum festgelegt.
Die Gültigkeit läuft am 01. Juli aus: Ab dem 01. Juli besteht keine Gültigkeit mehr.
Die Gegenüberstellung der Beispiele zeigt, dass trotz der unterschiedlichen Semantik der beiden Präpositionen
zu und
an in beiden Fällen eine
resultative Bedeutung impliziert ist. Die Angabe zum
14.09.19 schließt zwar die Zeitspanne im Vorfeld mit ein, beinhaltet jedoch zugleich den Endpunkt der besagten Zeitspanne, weshalb sowohl
an als auch
zu bei Zeitangaben eine punktuelle Komponente besitzen. Im Fall von
an ist der punktuelle Aspekt stark ausgeprägt, wohingegen
zu darüber hinaus eine durative Semantik besitzt, im Zusammenhang mit einer Datumsangabe jedoch auch punktuell verstanden werden kann.
War diese Antwort hilfreich für Sie? Wie gehen Sie damit um?
Helfen Sie unserem Forschungsteam von der Universität Gießen dabei herauszufinden, wie eine solche Grammatik benutzt wird, welche Erläuterungen interessant sind und wie Sie damit umgehen. Durch die Beantwortung unseres Fragebogens tragen Sie dazu bei, die Qualität unserer Antworten und die Qualität von Grammatiken zu verbessern!
Umfrage öffnen