Wie sie bereits richtig erläutern, werden einige
Komposita mit
Fugenelementen gebildet, andere nicht. Fugenelemente können sein: -s, -es, -e, -en, -n, -er, -ens. Etwa 30% aller Komposita werden mit Fugenelementen gebildet. Diese haben sich zwar historisch aus den Flexionsendungen entwickelt, fungieren heute aber nicht mehr als solche. Sie bilden lediglich die Nahstelle zwischen den Bestandteilen eines Kompositums und erleichtern häufig die Aussprache.
Aufgrund des Sprachgefühls wählt man meist intuitiv das richtige Fugenelement. Die Zuordnung wirkt dabei jedoch meist willkürlich. Im Duden Band 9 (Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle) sind einige Regeln für die Zuordnung erläutert:
Welches Fugenelement zu wählen ist, hängt meist von der Wortart, der Laut-, Silben- und Wortbildungsstruktur des
Erstglieds ab:
Bei
verbalen Erstgliedern folgt das Fugenelement
–e (Pfleg-e-fall; Les-e-ecke).
Das Fugenelement
–er tritt nur bei
Neutra, die den Plural auch mit –er bilden auf
(Kind-er-garten, Rind-er-stall).
Allerdings gibt es für die genannten Fälle auch Beispiele, die ohne Fugenelement stehen
(Rind-fleisch), sodass es häufig zu Zweifelsfällen kommt.
Das
Fugen-s steht regelhaft nach Erstgliedern mit einem
Ableitungssuffix, z.B.
–tum, -ling, -heit, -keit, -schaft, -ung.
Das Fugen-s steht außerdem bei
substantivierten Infinitiven als Erstglied:
Schlafen-s-zeit, Verbrechen-s-bekämpfung.
Die folgenden Komposita stehen im Allgemeinen (es gibt Ausnahmen)
ohne Fugen-s:
Feminine Erstglieder, die einsilbig sind oder auf –e enden: Nachtwächter; Wärmeleiter
Aus Verben gebildete Neutra, die auf –e enden: Gewerbeamt
Feminine Erstglieder auf -ur und –ik: Naturkunde; Musikschule
Erstglieder auf -er und –el: Bäckerladen; Pendeluhr
Komposita mit
schwachen Maskulina als Erstglied haben
–(e)n als Fugenelement:
Bär-en-tatze, Student-en-heim.
Erstglieder auf
–sch, -(t)z, -s, -ß, -st stehen
ohne Fugenelement:
Fleischgericht, Platzkarte, Preisliste, Fußball, Herbstanfang.
Es gibt jedoch auch Komposita, in denen der
Gebrauch des Fugen-s schwankt und für die sich
keine allgemeine Regel ableiten lässt. Im Zweifelsfall sollte man sich dabei nach Bildungen mit demselben Erstglied richten.
In einigen Ausnahmefällen richtet sich die Verwendung eines Fugenelements auch nach dem
Zweitglied:
Für den amtlichen Gebrauch wurde geregelt, dass das Zweitglied
-steuer ohne Fugen-s steht:
Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Vermögensteuer, etc.
Im Gebrauch außerhalb des behördlichen Kontextes sind aber auch Formen mit Fugen-s üblich (
Einkommenssteuer).
Bei Komposita mit
–straße als Zweitglied kommt es aufgrund des s-Lautes am Anfang zu Zweifelsfällen:
Bahnhof(s)straße, Frieden(s)straße,König(s)straße
Bei Komposita mit einem
Substantiv als Erstglied und einem
Partizip als Zweitglied wird das Fugen-s häufig weggelassen:
verfassunggebend (seltener: verfassungsgebend).
Bei
mehrgliedrigen Komposita wird häufig die
Hauptfuge mit Fugen-s gekennzeichnet:
Hoftor - Friedhof-s-tor; Nachtstunde - Mitternacht-s-stunde
Gegenbeispiele:
Fußballmeister, Kindbettfieber