Sie thematisieren in Ihrem Beispiel die Bezüge innerhalb des Relativsatzes mit Fokus auf den Kasus der Wortgruppe
als den anderen. Um Ihrer Frage auf den Grund zu gehen, soll Ihr Beispiel zunächst hinsichtlich der Satzstruktur betrachtet werden:
Andererseits hoffte er, in den Unterlagen einen Hinweis zu finden, der ihm mehr sagte als den anderen.
Der Hauptsatz ihres Beispiels stellt
Andererseits hoffte er dar. Als Hauptsatz kann er deshalb klassifiziert werden, da das finite (gebeugte) Verb an zweiter Stelle im Satz steht. Da das Verb hoffen neben dem Subjekt noch eine weitere Ergänzung fordert, ist der Hauptsatz nicht vollständig. Diese im Hauptsatz fehlende Ergänzung stellt der infinite Nebensatz
in den Unterlagen einen Hinweis zu finden dar. Dieser Satz übernimmt die Funktion des geforderten Objektes. Von dem Infinitivsatz abhängig ist der Relativsatz
der ihm mehr sagte als den anderen. Wie Sie bereits festgestellt haben, bezieht sich das Relativpronomen
der auf das Substantiv
einen Hinweis im übergeordneten Satz. Das Relativpronomen übernimmt im Relativsatz die Funktion des
Subjektes, weshalb das Relativpronomen im Nominativ steht. Der Kasus des Relativpronomens muss laut Dudengrammatik (Duden Band 4) nicht mit dem Kasus des Bezugswortes übereinstimmen. Vielmehr richtet sich der Kasus nach der
Funktion des Pronomens im Nebensatz. Eine Umformung des Relativsatzes in einen Hauptsatz zeigt die Kasusverteilung ausgehend vom Verb:
Der (der Hinweis) sagte ihm mehr als den anderen.
Laut Duden-Universalwörterbuch fordert das Verb
sagen neben dem Subjekt noch einen Adressaten der Sprechhandlung, also die Person, der etwas gesagt wird. In der Regel wird der Adressat als Dativobjekt angeschlossen, wie auch in Ihrem Beispiel durch das Pronomen
ihm. In Ihrem Beispiel liegt zudem mit
als den anderen eine sogenannte Adjunktorgruppe vor. Eine Adjunktorgruppe wird durch einen Adjunktor wie beispielsweise
als oder
wie eingeleitet und stellt so einen Vergleich zwischen zwei Aspekten her. In der Regel stimmen dabei das Bezugswort (der Vergleichspunkt) und die Adjunktorgruppe hinsichtlich des Kasus überein. Man spricht auch von Kongruenz oder auch Kasuskongruenz. Sie haben als Bezugswort die Wortgruppe
einen Hinweis vorgeschlagen. Der Bezug zu
einen Hinweis ist aus semantischer Perspektive durch die Wiederaufnahme mit dem Relativpronomen gegeben:
Der Hinweis sagte ihm mehr als den anderen.
Für Ihre Frage sind lediglich die Bezüge innerhalb des Teilsatzes
der ihm mehr sagte als den anderen relevant. Da das Relativpronomen bzw. die Wiederaufnahme von einen Hinweis im Nominativ steht, müsste auch die Adjunktorgruppe im Nominativ stehen, um so die Bezüge herzustellen:
Der Hinweis sagte ihm mehr als der andere.
Der Hinweis sagte ihm mehr als der andere Hinweis.
Es ist festzuhalten, dass der von Ihnen vorgeschlagene Bezug prinzipiell möglich ist, jedoch durch den Kasus der Adjunktorgruppe
als den anderen nicht gegeben ist. Die nachfolgenden Deklinationstabellen sollen aufzeigen, in welchem Kasus die Wortgruppe den anderen steht:
Singular
Nominativ |
der andere |
Genitiv |
des anderen |
Dativ |
dem anderen |
Akkusativ |
den anderen |
Plural
Nominativ |
die anderen |
Genitiv |
der anderen |
Dativ |
den anderen |
Akkusativ |
die anderen |
Die Übersicht zeigt, dass
den anderen neben Akkusativ Singular auch Dativ Plural sein kann. Da
den anderen auch Dativ sein kann, ist der grammatische Bezug zu dem Dativobjekt ihm gegeben.
Das Bezugswort in Ihrem Beispiel ist folglich ihm. Es geht in dem Teilsatz darum, dass jemand den Hinweis besser versteht als andere Personen. Mit einem Bezug zum Relativpronomen
der wäre die Aussage des Satzes, dass ein Hinweis besser verstanden wird als ein anderer Hinweis. Der Bezug zu
einen Hinweis wäre zwar auch möglich, jedoch müsste die Adjunktorgruppe dann im Nominativ stehen, um mit dem Relativpronomen hinsichtlich des Kasus übereinzustimmen.