Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
beim Lesen eines Artikels
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
beim Lesen eines Artikels
Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
Sprachsystem
Ihre Frage beschäftigt sich damit, ob in Ihrem Problemfall nach der Präposition „von“ ein bestimmter Artikel (vom Verteidiger X) verwendet werden muss oder ob der Artikel auch weggelassen werden kann (von Verteidiger X). Insgesamt behandelt ihre Frage also die Artikelverwendung im Deutschen.
„Vom“ ist eine Zusammenziehung des bestimmten Artikels mit der Präposition „von“. Dies nennt man Verschmelzung. In ihrem Satz würde es also in nicht verschmolzener Form „von dem Verteidiger X“ heißen.
Eine ähnliche Frage zum Artikelgebrauch im Deutschen finden Sie hier:
http://www.grammatikfragen.de/showth...efixid=artikel
„Normalerweise bestimmt der jeweilige Zusammenhang, ob ein Substantiv den definiten (bestimmten) Artikel, ein anderes Artikelwort oder gar keinen Artikel erhält.“ (Dudengrammatik § 385)
Der definite (bestimmte) Artikel "kennzeichnet ein Substantiv [...] als hinreichend identifiziert." (Dudengrammatik § 383). Bitte ich beispielsweise meinen Freund
Beispiel
Kannst du bitte den Fernseher ausschalten?
ist der Fernseher "hinreichend identifiziert", weil für alle Beteiligten klar ist, welcher Fernseher ausgeschaltet werden soll (bspw. der im Wohnzimmer und nicht der Fernseher in der Wohnung des Nachbarn).
In Ihrem Beispiel könnte der bestimmte Artikel weggelassen werden, weil X (ein Name) die Identifizierung übernimmt.
Beispiel
In der von Verteidiger Müller verlesenen Erklärung heißt es: …
Durch die zusätzliche Angabe „Müller“ ist das Substantiv „Verteidiger“ somit hinreichend identifiziert, sprich allen Beteiligten ist klar, welcher Verteidiger gemeint ist. Die Weglassung des Artikels ohne eine solche Angabe dagegen wäre nicht möglich:
Beispiel
*In der von Verteidiger verlesenen Erklärung heißt es:….
Hier wäre dann die Verwendung eines Artikels obligatorisch:
Beispiel
In der vom /von dem Verteidiger verlesenen Erklärung heißt es:
Helbig/Buscha schreiben zur Weglassung des Artikels passend zu diesem Fall: Eine Weglassung des Artikels sei „bei Personennamen mit Titel“ (Deutsche Grammatik, S.344) möglich.
Beispiel
Die Vorlesung wird von Professor Schulze gehalten.
Die Erklärung wird von Verteidiger Müller verlesen.
Sprachgebrauch
Auch der Sprachgebrauch zeigt deutlich, wie häufig die Verwendung ohne Artikel im Vergleich zum bestimmten Artikel vorkommt. Die Google-Belege zeigen, dass „von Verteidiger“ fast doppelt so oft verwendet wird. Auch die Textsammlung „Cosmas II“ zeigt eindeutige Ergebnisse in der Analyse: Die Verwendung „von Verteidiger“ findet ca. vier Mal mehr Belege als die Verwendung „vom Verteidiger“.
Cosmas II von Verteidiger ca. 62.400 Treffer 2.339 Treffer vom Verteidiger ca. 33.200 Treffer 519 Treffer
Der Artikelgebrauch des Deutschen ist ein sehr komplexes Gebiet. Daher ist Ihr Zweifel natürlich berechtigt. Allerdings zeigt die Häufigkeit der Verwendungsweisen (siehe Tabelle), dass die Verhältnisse hier relativ eindeutig sind.