Als Voraussetzung für die Frage nach der richtigen Flexionsform des Adjektivs muss zunächst geklärt werden, in welchem Kasus die Nominalgruppe (= Wortgruppe mit substantivischem Kern) in Ihrem Beispiel zu stehen hat, an welchem Element der Nominalgruppe der Kasus erkennbar ist und welche Rolle
deren hier spielt.
1. Die Präposition
zu regiert (= verlangt) den Dativ:
Beispiel
Wir gehen zu dir/ihm/einem Freund.
Das geschieht zu deinem/Ihrem Vorteil
.
2. Wie an den Beispielen ersichtlich ist, ist der Dativ nicht am Substantiv erkennbar, sondern an einem anderen Element der Nominalgruppe. Häufig ist ein Artikelwort der so genannte "Hauptmerkmalsträger", aber auch adjektivische Attribute können diese Funktion übernehmen, wenn bspw. kein Artikelwort vorhanden ist:
Beispiel
Er grüßte mich mit breitem Grinsen.
Starker schwarzer Kaffee hilft immer
.
3. In Ihrem Beispiel ist
deren ein demonstratives Artikelwort. Man spricht von Artikelwörtern und nicht von Pronomen, wenn das "Pronomen" Artikelfunktion hat.
Das Problem ist nun, dass
deren ursprünglich der Genitiv des Demonstrativpronomens
die im Plural ist. Das ist sicherlich der Grund dafür, dass an
deren der Dativ nicht in gleicher Weise gekennzeichnet werden kann wie an anderen Artikelwörtern:
Beispiel
Zu Ihrem/Eurem/einem/keinem persönlichen Gebrauch
Deshalb übernimmt hier ausnahmsweise das Adjektiv die Funktion des Hauptmerkmaltägers, obwohl ein Artikelwort vorhanden ist:
Beispiel
zu deren persönlichem Gebrauch
Anders ist hier die Kennzeichnung des Dativs nicht möglich. Es heißt also
Beispiel
zu Ihrem persönlichen Gebrauch
aber
Beispiel
zu deren persönlichem Gebrauch
Ein vergleichbares Beispielpaar findet sich in der Dudengrammatik (§375):
Beispiel
Susanne verabschiedete sich von Paul und dessen größerem/seinem größeren Bruder.
Für die Artikelwörter
deren und
dessen gilt also, dass die darauf folgenden Adjektive immer stark flektiert werden (Dudengrammatik § 1526).
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