Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Ihre Frage, ob nach Doppelpunkten grundsätzlich groß- oder kleingeschrieben wird, sofern das auf den Doppelpunkt folgende Wort kein Substantiv ist, fällt in den Bereich der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Daher möchten wir Sie bitten, grammatikfragen.de künftig für grammatische Zweifelsfälle zu nutzen.
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in den amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung. In § 54 heißt es, dass man „[d]as erste Wort eines Ganzsatzes […] [groß] schreibt“. Überträgt man diese Regel auf Ihre Frage, so heißt das, dass nach einem Doppelpunkt großgeschrieben wird, wenn ein Ganzsatz folgt (1).
Beispiel
(1) Es gab nur eine Lösung:
Sie brauchte eine neue Identität.
Kann der Satz oder Teilsatz, der dem Doppelpunkt folgt, aber mit einem Komma oder Gedankenstrich angeschlossen werden, ist es möglich, groß- oder kleinzuschreiben (2 und 3).
Beispiel
(2) Ohne das geringste Anzeichen:
Alles/alles schien sich nun gegen sie zu wenden.
(3) Ohne das geringste Anzeichen – alles schien sich nun gegen sie zu wenden.
Verbindlich kleingeschrieben wird nach einem Doppelpunkt dann, wenn kein Ganzsatz folgt, wie es bei einer Aufzählung der Fall wäre (4).
Beispiel
(4) Sollte die Scheidung diskret verlaufen, würde ihn das einiges kosten:
die Finca in Andalusien, die Yacht, den Monet, eine achtstellige Summe.
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