In Ihrer Frage thematisieren Sie, inwieweit im folgenden Beispiel zwei Hauptsätze vorliegen:
Der Polizist fing den Dieb und verhaftete ihn.
In Ihrem Beispiel können zunächst deshalb zwei Hauptsätze angenommen werden, weil mit
fing und
verhaftete zwei finite (gebeugte) Verben vorliegen. Generell ist zu sagen, dass es sehr unterschiedliche Definitionsansätze gibt, um abzugrenzen, was ein Satz ist und was nicht. Laut Dudengrammatik (Duden Band 4) lautet eine mögliche Satzdefinition wie folgt:
Ein Satz ist eine Einheit, die aus einem Prädikat mit finitem Verb und den dazugehörigen Ergänzungen und Angaben besteht.
Ausgehend von dieser Definition ist das finite Verb ein relevantes Argument dafür, ob ein Satz vorliegt oder nicht. Ausgehend von den finiten Verben in Ihrem Beispielsatz liegt die Vermutung nahe, dass zwei Hauptsätze vorliegen. Durch die Konjunktion
und werden die beiden Handlungen bzw. Hauptsätze verknüpft:
Handlung 1: Der Polizist fing den Dieb.
Handlung 2: Der Polizist verhaftete ihn.
Handlung 1 und 2: Der Polizist fing den Dieb und der Polizist verhaftete ihn.
Die Beispiele zeigen, dass in beiden Fällen das Subjekt der Handlungen
der Polizist ist. Nun können laut Dudengrammatik identische Teile in einem Satz ausgespart werden, um Dopplungen zu vermeiden. Diese Aussparung bezeichnet man auch als
Ellipse:
Der Polizist fing den Dieb und der Polizist verhaftete ihn.
Der Polizist fing den Dieb und […] verhaftete ihn.
Die Dudengrammatik verweist darauf, dass durch solche Aussparungen ein Satz nicht ungrammatisch wird, da es sich um logische Aussparungen handelt – das Subjekt wird im zweiten Teilsatz dennoch mitgedacht und nicht als fehlend betrachtet. Folglich liegen hier zwei koordinierte Hauptsätze vor, wie oben gezeigt wurde.
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